Windenergie

Richtigstellung zum Artikel „Der Bürgermeister informiert“ in den Saarwellinger Nachrichten, Ausgabe 49/2018

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Die FWG Saarwellingen – Reisbach – Schwarzenholz freut sich sehr, dass aufgrund unserer Initiative nun eine breitere Information über den geplanten Windpark Saarwellingen angestoßen wurde.

Der Bürgermeister informierte in der Ausgabe 49/2018 in der Rubrik „Der Bürgermeister informiert“ mit dem Artikel „Informationen über den geplanten Windpark Saarwellingen“ ganz grundsätzlich über die Entstehung und den zeitlichen Ablauf des Projekts, so wie wir es zuvor in unserem Klartext bereits getan haben. Leider ist dem Verwaltungschef hier ein kleiner Faux-Pax unterlaufen, den wir an dieser Stelle Richtig stellen müssen. Es heißt dort im Wortlaut „Im Juni 2006 wurde vom Gemeinderat Saarwellingen der Grundsatzbeschluss über die Aufstellung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Saarwellingen mehrheitlich – ohne Gegenstimme – gefasst.“

Richtig ist: Am 08.06.2006 wurde folgender Beschluss gefasst: „Die Gemeinde ist grundsätzlich mit der Errichtung eines Windparks einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Realisierung des Projektes einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen. Diese Gegenstimmen stammten von der damals 6 Mitglieder starken FWG-Fraktion!

Der damalige Bürgermeister Michael Philippi wies in der Diskussion im übrigen darauf hin, dass dieser Beschluss wieder aufgehoben werden könne, sollten sich neue Erkenntnisse ergeben. Das heißt, hier kann noch etwas bewegt werden. Gemäß §35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ist „ein Vorhaben, das der Nutzung der Windenergie dient, im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.“ Unserer Meinung nach stehen definitiv öffentliche Belange dem Bau der Windenergieanlagen entgegen:

  • weil sie schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen werden
  • und in massiver Weise die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Bodenschutzes beeinträchtigen,
  • das Orts- und Landschaftsbild enorm verunstalten und die natürliche Eigenart der Landschaft am Fuße des Hoxberges und ihren Erholungswert nachteilig beeinflussen.

Ganz allgemein möchten wir darauf hinweisen, dass das Amtliche Bekanntmachungsblatt, die Saarwellinger Nachrichten, keine politischen Veröffentlichungen zulässt. Das heißt im Klartext, wir als FWG Fraktion können dort keine politischen Informationen veröffentlichen. Dies akzeptieren wir natürlich. Und nutzen entsprechend Medien wie unsere Homepage sowie das soziale Netzwerk Facebook – natürlich in sachlichem und fairen Stil. Was wir allerdings nicht akzeptieren, ist die Tatsache, dass nun schon zum zweiten Mal (zuletzt bei der Thematik Feuerwehrgerätehaus) die Rubrik „Der Bürgermeister informiert“ dazu genutzt wird, politische Kommentare in eigener Sache abzugeben.

Hier ein Link zum Artikel in den Saarwellinger Nachrichten:

Ausgabe 49/2018

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