Gemeinderat

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2 Kommentare

  1. Guten Tag, wir haben Ihr Flyer bezüglich der Winkraftanlagen erhalten und gelesen.
    Wir sind Anwohner der Straße Zum Rotwäldchen.
    Wie weit ist die Anlage von bewohnten Gebieten entfert? Wie groß muß der Abstand laut Gesetz sein?.
    Was uns noch Sorgen macht, daß unsere Immobilie durch die Nähe einer solchen
    Anlage an Wert verliert.Die Straße geht durch die Überbeanspruchung der Transporte
    kaputt und zum Schluß müssen wir auch noch für die Schäden als Anlieger aufkommen.Vielleicht machen Sie den Anwohnern auch einmal diesen Aspekt klar.Wir sind nicht gegen Windkraft, wenn Sie vernünftig geplant, weit genug von bewohnten Gebieten entfernt ist und einen wirklichen Nutzen für Mensch und Natur hat.
    Mit freundlichen Grüßen Wolfgang und Marlene Herber

  2. Hallo Frau und Herr Herber,
    vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir haben die Infos zu den Abständen in der nachfolgenden PDF zusammengefasst:

    https://www.fwg-saarwellingen.de/wp-content/uploads/2018/12/EXTRA_A4-Mon.pdf

    Der Abstand zur Bebauung zum Rotwäldchen wird ca. 1.000 m sein. Gesetzlich gibt es leider keine einheitliche Vorgabe, wir wissen dass es hier verschiedene Initiativen von Bundesländern gibt, das zu vereinheitlichen. Das Saarland hat hier noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Im gültigen Flächennutzungsplan sind 800 m vorgesehen, allerdings basiert das auf dem Kenntnisstand von für über 10 Jahren.
    Wir sehen das wie Sie: die Transporte werden die Zufahrtsstraßen massiv beeinträchtigen und die Bewohner in Ihrer Straße aber auch der Lebacher Straße auf eine harte Probe stellen. Wir sind ebenfalls nicht gegen Windkraft per se, sehen hier aber öffentliche Belange, die dagegen stehen.

    Wir werden versuchen, so viele Informationen wie möglich zu verteilen und hoffe noch etwas bewegen zu können.

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