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FWG-Fraktionen stellen die Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Ortsvorsteher in Schwarzenholz ein

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Die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler Gemeinschaft FWG Saarwellingen und die FWG-Ortsratsfraktionen Saarwellingen und Reisbach beenden ab sofort die Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Ortsvorsteher in Schwarzenholz, Rudolf Schweitzer.

Grund ist sein Verhalten in jüngster Vergangenheit mit der Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Saarwellinger Bürgermeister und sein Auftreten in der Fragestunde der Bürger vor der letzten Sitzung des Gemeinderates vom 14. Mai 2020 im Zusammenhang mit der Schließung der Toilettenanlagen an der Fischerhütte in Schwarzenholz (siehe auch Bericht in der Saarbrücker Zeitung vom 16. Mai mit dem Titel „Ärger um geschlossene Toilette an der Fischerhütte“).

In einer Situation, in der diese Schließung per Rechtsverordnung des Landes gedeckt war, dem Chef der Verwaltung Untätigkeit und Pflichtverletzung vorzuwerfen und ihn aufzufordern, eine Öffnung in die Wege zu leiten, kann man ihm bestenfalls mangelnde Kenntnis der Lage und fehlende Einsicht vorwerfen.

Seine Einlassung, er habe lediglich als Bürger gehandelt ist nicht akzeptabel, denn als Mitglied des Ortsrates und vor allem als stellvertretender Ortsvorsteher muss er wissen, dass er immer als Kommunalpolitiker der FWG wahrgenommen wird und nicht als eine x-beliebige Privatperson.

Ohne jede Rücksprache oder vorherige Diskussion dann aber so vorzugehen, kann und wird von der Freien Wähler Gemeinschaft FWG nicht toleriert . Er hat damit gegen grundlegende Prinzipien verstoßen, die für die Freie Wähler Gemeinschaft elementar wichtig sind. Wir stehen nach wie vor für konsequente, sachliche und – wenn notwendig – auch streitbare Auseinandersetzungen in der Kommunalpolitik. Wer aber zum wiederholten Male nicht willens ist, sich an Grundregeln der Zusammenarbeit zu halten, kann konsequenterweise nicht Teil unseres Teams sein.

Mit Schreiben vom 19. Mai wurde Herrn Schweitzer schriftlich aufgefordert, sein Mandat niederzulegen. Ihm wurde gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, sich zum Vorgang erklärend zu äußern.

In seiner inzwischen vorliegenden schriftlichen Stellungnahme sind keine Gründe oder Argumente enthalten, die zu einer Neubewertung führen könnten.

Daher sehen die Fraktionen der FWG keine andere Möglichkeit, als diese Konsequenz zu ziehen.

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