Gemeinde-Entwicklung
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5. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark John“ – Stellungnahme der FWG- Gemeinderatsfraktion

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Der Gemeinderat hat der 5. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark John“ im öffentlichen Teil der Sitzung vom 12.09.2019 zugestimmt. Die ausführliche Begründung für die Zustimmung der FWG-Gemeinderatsfraktion lesen Sie hier:

Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt 5. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ wollen wir die folgenden wichtigen Hinweise anführen, damit der Sachverhalt den Tatsachen entsprechend bewertet werden kann.

Dabei wollen wir zunächst die Kritikpunkte aufgreifen und kommentieren. In einer Stellungnahme eines Bürgers ist die Rede von mangelnder Transparenz der Entscheidung, und dass sich viele Wählerinnen und Wähler, trotz der Veröffentlichung im Nachrichtenblatt, nicht ausreichend informiert fühlten. Dieser Kritik muss man sich stellen und versuchen die Entscheidungsprozesse und komplexen Vorgänge zukünftig transparenter und besser zu gestalten. So war zunächst der Umfang der Erweiterung unglücklich dargestellt und der Eindruck konnte entstehen, dass eine Erweiterung weit in den Campus Nobel erfolgen würde. Auch konnte man nicht klar erkennen, dass es sich zwar um die Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ handelte, defakto aber nicht das Industriegebiet, sondern das Gewerbegebiet erweitert werden soll. In der heute vorliegenden Fassung ist dies noch einmal eingegrenzt als eingeschränktes Gewerbegebiet. Allerdings bestand auch die Möglichkeit die Unterlagen umfänglich zu sichten, und diese Bedenken für sich auszuräumen. Gänzlich untransparent war das Verfahren also mitnichten. Der Begriff „beschleunigtes Verfahren“ impliziert im übrigen keinen halblegalen Vorgang, sondern ist ein übliches Planungsinstrument und rechtmäßig. Wir als Gemeinderatsmitglieder wurden frühzeitig von Bürgern zu dem Sachverhalt kontaktiert und versuchten nach besten Wissen und Gewissen Auskunft zu geben, allerdings immer eingeschränkt durch die Frage, welche der Informationen nun öffentlich zugänglich sind und welche nicht. Insgesamt sollte man das für zukünftige Themenkomplexe dieser Art in der Kommunikation nach außen besser lenken und nachvollziehbar darstellen. Es soll und darf nicht der Eindruck entstehen, als solle eine Abwicklung an der Öffentlichkeit vorbei erfolgen.

Dennoch muss hier deutlich gesagt werden, dass eine Stimmungsmache auf Kosten ehrenamtlicher Kommunalpolitiker jeder Grundlage entbehrt. Wenn in der SZ vom 02. September dann zu lesen ist, dass der „…Ablauf auf Seiten von Verwaltung und Bürgervertretung vielen nicht behagt“ und das Gemeinderatsmitglied der Grünen Michael Schneider „ratlos“ darüber ist, was da laufe, dann macht es uns als FWG-Fraktion wiederum ratlos, wie großflächig hier alles über einen Kamm geschert wird und wie despektierlich auf das ehrenamtliche Engagement der Ratsmitglieder in Orts- und Gemeinderäten geschaut wird. Als Gemeinderatsmitglied hat man – ob mit oder ohne Fraktionsstatus – jederzeit die Möglichkeit sich umfassend zu informieren und in den beratenden Ausschusssitzungen Informationen einzuholen. Ratlos muss hier also niemand bleiben. Wir haben den größten Respekt vor dem Einsatz der Bürger, die eine eigene Sichtweise auf den Sachverhalt haben und vorbringen, würden uns jedoch wünschen, wenn auch Andersdenkende und Andersentscheidende entsprechend respektiert würden und auf Verschwörungstheorien verzichtet würde.

Einer der Hauptkritikpunkte betrifft die Zerstörung eines Biotops. Hier wurden in der nun vorliegenden Fassung alle Bedenken des LUA ausgeräumt und eine Sukzessionsfläche vorgesehen. Allerdings hätten hier in der Planungsphase geltende Vorgaben gleich umgesetzt werden können und nicht erst nach Aufforderung des LUA. An der Stelle sei auch bemerkt, dass keine Bäume gefällt werden, da der Bewuchs als „Biotopmosaik aus Hochstaudenfluren und niedrigwuchsigen, lückigen Baumhecken und Gebüschen“ beschrieben wird. Das soll nicht den ökologischen Wert dieser Fläche schmälern, jedoch muss für eine Einordnung einer Umsiedelbarkeit auch mit fairen Argumenten gearbeitet werden – ein Wald wird hier nicht abgeholzt. Durch die vorgesehene Schaffung verschiedener Tümpel und Kleingewässer in der Sukzessionsfläche sind die Kritikpunkte des LUA ausgeräumt und ein Ausgleich geschaffen worden. Auch vorgebrachte Bedenken bzgl. des Funktionsverlustes eines Kaltluftentstehungsgebietes greifen nicht mehr;

Die Thematik leerstehende Flächen im Gewerbegebiet entspricht der derzeitigen Situation und muss dringend angegangen werden. Wir als Freie Wähler Gemeinschaft wollen diesen Prozess aktiv antreiben und den strukturellen Wandel gestalten. Da hier auch private Grundeigentümer betroffen sind, wird das eine Herausforderung. Es muss auch allen klar sein, dass die zwischenzeitliche Beplanung als Einkaufszentrum ohne eigentliche Zufahrt vom OT Saarwellingen nie eine glückliche Lösung war. Dennoch bietet das Gewerbegebiet in seiner jetzt definierten Form Entwicklungspotenzial und Raum für Neuansiedlungen, auch aufgrund der attraktiven Lage und Anbindung. Aber: eine Nutzung z.B. anderer leerstehender Gebäude für die im konkreten Fall betroffenen Unternehmen, die auch als Arbeitgeber und Steuerzahler einen positiven Beitrag zur Gemeindeentwicklung beitragen, ist wenig sinnvoll, da moderne Gewerbeflächen zunehmend Wertstrom-orientiert aufgebaut sind oder schlicht konzeptionell maßgeschneiderte Lösungen brauchen.

Bei aller Kritik jedoch, berücksichtigt der Bebauungsplan nun auch aufgrund des gewählten Verfahrens und der daraus entstandenen mehrfachen Iterationen aus unserer Sicht neben dem Interesse der Gemeinde Saarwellingen, einen attraktiven Standort für Handel und Gewerbe zu stellen, auch die Interessen der Bürger der Gesamtgemeinde zur Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze. Saarwellingen ist eine von drei Kommunen im Saarland, die weiterhin ohne Kassenkredite auskommt und wir wollen das auch in Zukunft schaffen, wenngleich die Rahmenbedingungen dafür immer schwieriger werden.

Dabei bedarf es immer schwieriger Abwägungen bei solch komplexen Themenverhalten. Zu diesen Abwägungen gehören dabei auch die Bedenken der Anwohner, die in Stellungnahmen und Unterschriftenaktionen formuliert wurden. Ich selbst (Anm.: Horst Brünnet) habe den größten Teil meines bisherigen Lebens als Anwohner der Käuersbach in der Franz-Liszt-Straße verbracht, meine Eltern wohnen immer noch dort. Dementsprechend gründlich habe ich mich und haben wir uns als Fraktion mit dem Pro und Contra dieser Erweiterung beschäftigt. Eine Einschränkung der Lebensqualität in der Käuersbach können wir jedoch nicht erkennen, das Wohngebiet und das angrenzende Gewerbegebiet pflegten in der Vergangenheit immer eine gute Koexistenz. Da sich der Charakter des Gewerbegebietes nicht nachteilig verändert, sondern durch die Definition eines eingeschränktes Gewerbegebiet und der planerischen Abtrennung eher vorteilhaft entwickelt, können wir die vorgebrachten Bedenken in dieser Hinsicht nicht teilen.

Fazit: die FWG-Fraktion wird der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark John“ im OT Saarwellingen in der vorliegenden Form zustimmen.

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