Anmerkungen zum SZ-Bericht vom Mittwoch "FWG ignoriert die Realitäten"
Anmerkungen zum SZ-Bericht vom Mittwoch "FWG ignoriert die Realitäten"

Anmerkungen zum SZ-Bericht vom Mittwoch „FWG ignoriert die Realitäten“

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Die Freie Wähler Gemeinschaft FWG Saarwellingen hätte von einer seriösen Wortmeldung zum komplexen Thema eine qualifiziertere Darstellung erwartet. Dem war leider nicht so. Nachfolgende Informationen erläutern diese Einschätzung.

Zu dem, was die SPD schreibt (man lese hier) sind einige Fakten zu ergänzen, die jeder Überprüfung standhalten und die dokumentieren, dass dieser Versuch einer Argumentation bestenfalls als Rechtfertigung für eine schwache Position erklärt werden kann.
1. Die FWG ignoriert keine Realitäten, wir nennen die Realitäten beim Namen
2. Wer von der FWG hat geschrieben, dass die Kosten für die Stützmauer völlig überraschend kamen?
Das Gegenteil ist der Fall. Bereits beim Weihnachtstreffen der Fraktionsvorsitzenden im Dezember 2015 mit Ex-BM Philippi hat der Fraktionsvorsitzende der FWG, Rainer Altmeyer, gesagt – das Bauamt der Gemeinde hatte damals die Fraktionen über die Kosten für die Stützmauer aufgrund des Angebotes einer Firma aus dem Ostsaarland über 588.000 Euro informiert – dass er und auch seine drei Kollegen im Gemeinderat einem Bau in der Schlossstraße aufgrund dieser hohen Kosten nicht zustimmen werden, selbst wenn die Mauer nur 200 000 Euro kosten würde.
3. Die rechtliche Dimension einer Aufhebung der Ausschreibung hat Rainer Altmeyer in den Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden nach eigenen Recherchen erläutert und deutlich gemacht, dass das Schreiben des Rechtsanwalts und das Schreiben des Städte-und Gemeindetages sich nur auf eine Aufhebung der Ausschreibung und eine neue Ausschreibung zum selben Projekt am selben Standort beziehen.
Wie es sich bei einem Standortwechsel mit veränderten Rahmenbedingungen verhält, muss als Einzelfall entschieden werden. D.h. ob überhaupt bzw. welche Art Entschädigung (negatives oder positives Interesse) infrage kommt und eine darauf zu begründende Entschädigung gezahlt werden muss, steht derzeit überhaupt nicht fest. Vorsorglich haben wir aber schon in unsere Berechnung sogar einen Maximalbetrag von 200.000 Euro eingeplant.
4. Das Vereinshaus würde den Haushalt in diesem Jahr nicht belasten, denn der Bau könnte bei einem Zuschuss des Landes von 50 % und den eingesparten Kosten für die Stützmauer problemlos von der Saarwellinger kommunale Entwicklungs- und Vermögensmanagementgesellschaft mbH & Co.KG gebaut werden. Dass die Vereine während der Bauzeit die Kappelschule nicht nutzen können, ist wohl logisch. Deshalb muss man für diese Übergangszeit gemeinsam nach Lösungen suchen.

  • Was machen denn Fußballvereine, wenn z.B der Sportplatz saniert wird oder ein neuer Platz gebaut wird?
  • Was machen Vereine, die in der Sporthalle trainieren, wenn dort Bauarbeiten vorgesehen sind? Sie müssen sich auch nach Ausweichmöglichkeiten umsehen (und machen das oft ohne Unterstützung der Gemeinde). Wenn das anders wäre, dürfte man nie marode Gebäude, die von Vereinen genutzt werden, sanieren.

Folgt man den Bedenken der SPD, dann dürften wir auch die Festhalle nie neu bauen, denn wohin mit den Vereinen während der Bauzeit? Alternativ könnte auch das Vereinshaus zuerst gebaut werden, die Vereine dann dort einziehen und anschließend mit dem Bau des Feuerwehrgerätehauses am Standort Kappelschule begonnen werden.
5. Was dem Fass aber dann den Boden ausschlägt, ist die Frage der SPD, ob die Kappelschule tatsächlich in den kommenden Jahren saniert wird bei den finanziellen Rahmenbedingungen. Wie ist es denn dann zu verstehen, dass die SPD -Ortsratsfraktion bei ihren Anträgen zum aktuellen Investitionshaushalt unter Punkt 2 die Sanierung der Kappelschule und den Aufbau eines Gemeindearchives fordert? Mehr widersprechen kann man sich nicht.

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